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Persönliche Betreuung

Mit über 100 Partnern und bundesweiter Beratung finden wir immer den richtigen Tarif,

maßgeschneidert auf deine Bedürfnisse und die aktuelle Lebenssituation. 

 

STABILE BEITRÄGE AUCH IM ALTER

Damit auch deine Kranken­ver­si­che­rung im Alter noch bezahlbar ist,

stehen wir dir mit unseren Erfahrungen zur

Verfügung und beraten dich zu allen Aspekten rund um die Private Kranken­ver­si­che­rung

Absicherung für dein Gewerbe 

Du bist gerade mitten in der Gründungsphase oder bereits

langjährig am Markt. Wir betreuen rund um das Thema Versicherungen,

von der betrieblichen Alters­vorsorge über die Absicherungs deiner Kfz-Flotte

bis hin zur Vermögensschadenhaftpflicht.

 

Zwangspause verhindern und Kenn­zeichen­wechsel rechtzeitig regeln

Die Tage werden länger, die Temperaturen steigen – und auf den Straßen tauchen wieder mehr Mopeds, E-Scooter und S-Pedelecs auf. Was dabei schnell übersehen wird: Der Versicherungsschutz für diese Fahrzeuge gilt immer nur für ein Jahr. Wer ab dem 1. März weiterfahren möchte, braucht rechtzeitig das neue Versicherungskennzeichen. In diesem Jahr wechselt die Farbe von grün auf schwarz.

Versicherungsschutz nahtlos fortführen
Versicherungskennzeichen gelten jeweils vom 1. März bis zum letzten Februartag des Folgejahres. Mit Ablauf dieses Zeitraums endet automatisch der Versicherungsschutz. Wer dann noch mit dem alten Kenn­zeichen fährt, ist nicht nur unversichert unterwegs, sondern begeht auch eine Ordnungswidrigkeit. Das neue schwarze Kenn­zeichen weist nach, dass für das Fahrzeug eine gültige Kfz-Haft­pflichtversicherung besteht – sie übernimmt Schäden, die anderen im Straßenverkehr entstehen.

Ein Versicherungskennzeichen ist vorgeschrieben für:

  • Mopeds, Mofas sowie Roller bis 50 ccm und 45 km/h
  • bestimmte DDR-Fahrzeuge mit Zulassung bis 60 km/h
  • E-Scooter und andere Elektrokleinstfahrzeuge
  • S-Pedelecs mit Unterstützung über 25 km/h
  • leichte Quads, Trikes und Krankenfahrstühle

Mehr als nur Haft­pflicht möglich
Die Haft­pflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und mit dem neuen Kenn­zeichen erfüllt. Darüber hinaus lässt sich der Schutz erweitern – zum Beispiel durch eine Teilkaskoversicherung. Diese greift etwa bei Diebstahl, Brand oder Elementarschäden. Gerade bei neuen oder hochwertigen Fahrzeugen ist die Deckungserweiterung sinnvoll und für einen geringen Mehrbeitrag möglich.

Alternative zum Blech: Kenn­zeichen als Folie
Neben dem klassischen Metallschild bieten einige Versicherer auch Klebefolien-Kenn­zeichen an. Die Folie wird jährlich erneuert, während eine Kunststoffhalterung dauerhaft am Fahrzeug bleibt. Das spart Material und erleichtert den jährlichen Wechsel und die Zustellung – beispielsweise per Post.

Was für die Beantragung benötigt wird
Für das neue Kenn­zeichen reichen wenige Angaben: persönliche Daten, Hersteller und Fahrgestellnummer, die Höchstgeschwindigkeit sowie die Art des Fahrzeugs.

Der Kenn­zeichenwechsel ist schnell erledigt – und sorgt dafür, dass die neue Saison ohne Unterbrechung starten kann. Wer rechtzeitig handelt, fährt ab März legal, versichert und entspannt los.




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